Stornobedingungen

Der Mieter kann jederzeit von dem Vertrag zurücktreten.  Tritt der Mieter vom Vertrag zurück, kann die Vermieterin angemessenen Ersatz ihrer Aufwendungen verlangen - auch bei unverschuldeter persönlicher Verhinderung (z.B. Krankheit, Unfall) - und hat Anspruch auf den Mietpreis für diejenigen Tage an denen keine entsprechende Ersatz-Vermietung des Mietobjektes vorgenommen werden kann.


Es gilt folgende Staffelung:

·      bis 91 Tage vor Mietbeginn:                50 € pauschal

·      90 - 61 Tage vor Mietbeginn:               25 % des Mietpreises

·      60 - 31 Tage vor Mietbeginn:               50 % des Mietpreises

·      30 – 1 Tage vor Mietbeginn                 

       sowie Nichterscheinen:                         90 % des Mietpreises


Dem Mieter wird hiermit ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale.



Die Vermieterin empfiehlt dem Mieter den Abschluss einer Reiseversicherung, wie z.B. bei der Ergo (ehemals ERV) unter www.reiseversicherung.de oder einem sonstigen Versicherer, wie z.B. Hanse Merkur, www.hmrv.de um die Kostenrisiken einer Stornierung abzusichern.